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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07   

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LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07 (https://dejure.org/2009,12010)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.2009 - L 16 AL 432/07 (https://dejure.org/2009,12010)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2009 - L 16 AL 432/07 (https://dejure.org/2009,12010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungspflicht eines Arbeitgebers für das Arbeitslosengeld eines gekündigten Arbeitnehmers die Zeit nach Vollendung des 57. Lebensjahres; Vorliegen einer Ausnahme von der Erstattungspflicht bei Darlegung und Nachweis einer Beendigung des Arbeitsverhältnis durch eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07
    Die Unkündbarkeit dieser Arbeitnehmer schränke die Sozialauswahl ein (unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 241/04).

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Kündigungszuganges (st. Rspr. vgl. z. B. BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 = BAGE 114, 258 ff; BAG AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115); das war hier der 1. Dezember 2003.

    Dadurch bestand ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung, weil infolge dieser unternehmerischen Entscheidung die Anzahl der Arbeitnehmer, die zur Erledigung derartiger Aufgaben verpflichtet war, größer war als die Menge der zu erledigenden Arbeit (ErfK/Oetker, 9. Aufl., KSchG § 1 Rn 217; zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs vgl. BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - juris).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07
    Denn die nach § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmende Sozialauswahl ist grundsätzlich ausschließlich auf den jeweiligen Betrieb beschränkt (st. Rspr. vgl. z. B. BAG, Urteil vom 5. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 = AP Nr. 179 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 28, 131 ff; 62, 116, 123 f; KR - Griebeling 7. Aufl. § 1 KSchG Rn 609).

    Solange aber jedenfalls tarifvertragliche Unkündbarkeitsvereinbarungen arbeitsrechtlich als zulässig angesehen werden (vgl. BAG, Urteil vom 5. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 = AP Nr. 179 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) lässt sich eine ordentliche betriebsbedingte zulässige Kündigung nicht wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 KSchG als sozial ungerechtfertigt werten.

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07
    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Kündigungszuganges (st. Rspr. vgl. z. B. BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 = BAGE 114, 258 ff; BAG AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115); das war hier der 1. Dezember 2003.

    Einen Arbeitskräfteüberhang in Kauf zu nehmen, wie er hier im Stellenplanentwurf/Gemeinsame Verwaltung (Administration) für 2003 ausgewiesen ist, ist der Arbeitgeber jedenfalls nicht verpflichtet; das gilt selbst unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 3 KSchG (BAG, Urteil vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07
    Der Wegfall des Arbeitsplatzes ist aber ein Grund, der regelmäßig zum Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung berechtigt (BAG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00 = AP Nr. 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Auch lange Betriebszugehörigkeit oder fortgeschrittenes Alter schützen regelmäßig nicht vor einem Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung (BAG, Urteil vom 27. Februar 2002 a.a.O.).

  • ArbG Cottbus, 17.05.2000 - 6 Ca 38/00

    Betriebsbedingten Kündigung; Rechtsunwirksamkeit wegen fehlerhafter Sozialauswahl

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07
    Die Einschränkungen der Sozialauswahl durch Bestimmungen zur tariflichen Unkündbarkeit würden deshalb auch von der herrschenden Meinung in der arbeitsrechtlichen Literatur anerkannt (unter Bezug auf ErfK/Ascheid, a.a.O., § 1 Rn 471 mwN; APS/Kiel, Kündigungsrecht, 2. Aufl. § 1 Rn 793; Däubler/Hensche, TVG, 2. Aufl. § 1 Rn 716 mwN; AG Cottbus, Urteil vom 17. Mai 2000 - 6 Ca 38/00 = AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Sozialauswahl).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07
    Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bestand bis zum 30. Juni 2005, auch wenn T. von jeglicher Arbeitsleistung freigestellt worden sein sollte (zum Fortbestand der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Freistellung von der Arbeit vgl. BSG Urteile vom 24 September 2008 - B 12 KR 22/07 R - und - B 12 KR 27/07 R - juris, zur Veröffentlichung im SozR vorgesehen).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07
    Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bestand bis zum 30. Juni 2005, auch wenn T. von jeglicher Arbeitsleistung freigestellt worden sein sollte (zum Fortbestand der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Freistellung von der Arbeit vgl. BSG Urteile vom 24 September 2008 - B 12 KR 22/07 R - und - B 12 KR 27/07 R - juris, zur Veröffentlichung im SozR vorgesehen).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07
    Selbst Arbeitnehmer, bei denen die ordentliche Kündigung einzelvertraglich ausgeschlossen ist, unterfallen nicht der Sozialauswahl; eine Ausnahme gilt nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine absichtliche Umgehung des § 1 Abs. 3 KSchG vorliegen (siehe dazu BAG AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75).
  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07
    Betriebsübergreifend hat die Sozialauswahl nur zu erfolgen, wenn mehrere Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb unterhalten (BAG, Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93, juris), eine Fallgestaltung, die hier nicht vorliegt.
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 16 AL 432/07
    Denn die nach § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmende Sozialauswahl ist grundsätzlich ausschließlich auf den jeweiligen Betrieb beschränkt (st. Rspr. vgl. z. B. BAG, Urteil vom 5. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 = AP Nr. 179 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 28, 131 ff; 62, 116, 123 f; KR - Griebeling 7. Aufl. § 1 KSchG Rn 609).
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 12 AL 450/07

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestandt -

    Schließlich verweise sie auf ein Urteil des 16. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. August 2009 im Parallelverfahren L 16 AL 432/07.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - L 29 AL 449/07

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Schließlich verweist sie auf ein Urteil des 16. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. August 2009 in einem Parallelverfahren zum Az. L 16 AL 432/07.
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